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Verpassen Sie nicht Ihren Einstieg in die Telematik InfrastrukturDie Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen miteinander vernetzen. Die Online-Kommunikation der einzelnen Akteure - wie elektronische Arztbriefe oder Telekonsile - soll nur noch über die TI laufen. Ein wesentliches Ziel ist es, dass medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, schneller und einfacher verfügbar sind. Oberste Priorität hat dabei die Datensicherheit. Wer nicht rechtzeitig umstellt, riskiert eine Honorarkürzung!Bis zum 30. Juni 2019 sollten alle Praxen an die TI angeschlossen sein und als erste Anwendung das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Können sie das nicht, wird Vertragsärzten das Honorar um ein Prozent gekürzt (siehe § 291 Absatz 2b Satz 14 SGB V). Wer jetzt handelt, kann kostenneutral umstellen!Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Für PVS-Update, Installation, Schulung, Ausfallzeiten und zusätzlichen Aufwand in der VSDM-Startphase wird eine Pauschale von 900 € gewährt. Hinzu kommt ein Erstattungsbeitrag für die Hardware (Konnektor und Terminal). Allerdings schrumpft dieser von derzeit 2.344,98 auf 1.155,00 Euro, wenn die Umstellung erst im 3. Quartal 2018 erfolgt. Praxen, die den Einstieg erst in 2019 realisieren, müssen die Differenz zu den anfallenden Kosten selbst finanzieren. Verpassen Sie nicht den rechtzeitigen Einstieg in die TI und stellen Sie noch im 1. Quartal 2019 um. Nur so sichern Sie sich 900,00 € und 1.982,00 € Erstattungspauschale!Als zertifizierter Partner biete ich Ihnen kompetente Unterstützung und richte Ihren Praxiszugang ein, angefangen bei der Prüfung der TI-Tauglichkeit Ihrer IT-Ausstattung, Beantragung des notwendigen Praxisausweises, der sog. SMC-B bis hin zur Installation und Inbetriebnahme des Anschlusses inkl. Einweisung Ihrer Mitarbeiter. Antrag: sanktionsfrei bis 30. Juni 2019, bestellen bis 31. März 2019Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.Telematikinfrastruktur im Ärtzeblatt Ausgabe 03 2018 Seite 120 Sie benötigen auf jeden Fall einen Elektronischen Heilberufsausweis der im Vorfeld zur Anbindung Ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur benötigt wird.
Elektronischer Heilberufsausweis beantragen bei der Bundesdruckerei GmbH
Für Nordbaden kann der Elektronischer Heilberufeausweis hier beantragt werden:Elektronischer Heilberufsausweis beantragen für Zahnärzte bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-WürttembergElektronischer Heilberufsausweis beantragen für Ärzte bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg Es würde mich freuen, Sie als Kunde bei Ferien auf dem Schiff in Kopenhagen/Dänemark Full-Service Cocktailcatering für Ihre Veranstaltungen sind unsere Spezialisierung... Ferienwohnungen auf der Insel Fehmarn Mit Onlineshop, Pinnwand und Kleinanzeigen - mehr als nur ein Branchenbuch: |
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